Legasthenie und Dyskalkulie sind heterogene Lernstörungen, die sich nicht auswachsen. Nehmen Sie diese daher ernst. Alle schulischen Maßnahmen sollten daher passgenau auf das Kind oder den Jugendlichen abgestimmt sein, um langfristig wirkungsvoll zu sein. Sehen Sie den Schüler mit seinen Stärken und Schwächen, knüpfen Sie an positiven Entwicklungspunkte an und machen Sie (auch kleine) Lernerfolge sichtbar.
Eine Förderung, die ausschließlich eine Stoffwiederholung im Sinne einer Nachhilfe anbietet, ist für Schüler mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie nicht hilfreich. Stattdessen sollten individuell die Bereiche gefördert werden, in denen die Defizite vorliegen.
Grundlage hierfür ist zunächst die Unterrichtsbeobachtung der Lehrkraft im Sinne einer kontinuierlichen Lernstands- und Lernprozessbeobachtung. Liegen bei einem Schüler gravierende Schwierigkeiten vor, so muss die Förderung zunächst in diesen Bereichen ansetzen und die Vermittlung von Basiskompetenzen im Mittelpunkt des Förderkonzeptes stehen. Warten Sie nicht darauf, dass der Schüler von selbst aufholt.
Informationen zur Förderung bei Vorliegen von Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/unter Rechtschreiben können Sie der Richtlinie des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 15.11.2009 entnehmen. Dort wird unter 3.1 zur Förderdiagnostik, unter 3.2 zu Fördermaßnahmen ausgeführt. Unter 4. wird dort auf die Organisation der Förderung eingegangen.
Im Fall des Vorliegens von Rechenschwäche und Rechenstörung/Dyskalkulie ist das Rundschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 25.04.2014 maßgeblich. Dort finden Sie auch Ausführungen zur Förderdokumentation sowie Inhalte der Förderung.
Der Förderplan sollte mit den Eltern besprochen werden und der regelmäßige Kontakt, das Gespräch und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten gesucht werden. Verzichten Sie dabei auf pauschale Schuldzuweisungen. Schüler mit Lese-Rechtschreibstörung und/oder Rechenstörung sind weder dumm noch faul.
Informationen zum Nachteilsausgleich und der Möglichkeit des Abweichens von allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung fnden Sie auf unserer Seite "schulrechtliche Regelungen".
Im Falle eines begründeten Verdachts einer Legasthenie/Dyskalkulie sollte den Eltern zusätzlich eine medizinische Diagnostik und, soweit erforderlich, auch eine außerschulische Förderung des Kindes, empfohlen werden.
Maßnahmen zur individuellen Unterstützung im Unterricht können Sie auch unseren BVL-Handreichungen für Lehrkräfte zur Legasthenie (Verlinkung zur BVL-Webseite) und zur Dyskalkulie (Verlinkung zur BVL-Webseite) entnehmen.
Eine harmonische und angstfreie Atmosphäre im Klassenzimmer trägt zur Stabilisierung des Schülers bei und gewährleistet förderliche äußere Rahmenbedingen, die stützend wirken.
Wir beraten Sie gerne zu folgenden Themen und darüber hinaus:
Auch für Lehrkräfte: Werden Sie Mitglied im BVL.
Christel Hanke
Beratung
Beratungszeiten
Am besten erreichen Sie uns Montags zwischen 16 Uhr und 19 Uhr. Bitte versuchen Sie es öfter oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Vielfalt ist gut! Legasthenie und Dyskalkulie sind Teil dieser Vielfalt. Wir alle haben unsere Stärken und Schwächen, unsere Begabungen und Einschränkungen – mit den richtigen Rahmenbedingungen können wir unsere Stärken entfalten und mit unseren Schwächen gut leben.
Unser zentrales Ziel ist es, für Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie angemessene Bedingungen zu schaffen und individuelle Bildungschancen auf den Weg zu bringen!
Bereits vor Jahrzehnten haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie und ihre Familien aktiv zu unterstützen sowie aktuelle Informationen zur Bildungspolitik und über Forschung & Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Sie und Ihr Kind haben Anspruch auf Chancenausgleich und Hilfestellungen. Für diesen Anspruch setzen wir uns ein. Werden Sie Mitglied in unserem Verband – gemeinsam wird vieles leichter.
Tanja Scherle
Bundesvorsitzende